Bei einem Spitzentreffen zwischen Bundesregierung und Bundesländern wurden strengere Regeln beschlossen für Regionen, die als Corona-Risikogebiete gelten.
Wenn Landkreise und Städte in Deutschland bestimmte Grenzwerte bei den Corona-Fällen überschreiten, müssen dort strengere Maßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 eingerichtet werden. Darüber haben am 14. Oktober Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer entschieden.
Zum Weiterlesen: In unserem Newsblog erfahren Sie auch Neuigkeiten rund um die Regeln rund um Corona-Tests und Reisen.
Welche neuen Regeln gelten ab sofort?
Ob die Regeln in einer Region gelten, hängt von den Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen ab. Diese Zahl nennt man auch Inzidenzwert. Der Inzidenzwert wird vom Robert-Koch-Institut regelmäßig für die einzelnen Landkreise herausgegeben.
Sie können die Einordnung der Regionen in den täglichen Lageberichten des Robert-Koch-Instituts nachsehen. Auch Online-Nachrichtenmedien berichten jeden Tag über die aktuelle Lage.
Neue Regeln ab Inzidenzwert 35 oder höher
Bei einem Wert von mehr als 35 gelten folgenden Regeln:
- An Feiern im öffentlichen Raum dürfen nur noch 25 Menschen teilnehmen, in privaten Räumen nur noch 15.
- Mund-Nasen-Schutz ist auch im öffentlichen Raum überall dort Pflicht, wo Menschen eng oder dicht gedrängt sind. Das kann zum Beispiel für belebte Fußgängerzonen, an Bahnsteigen oder auf Wochenmärkten gelten sowie in öffentlichen Gebäuden.
- In Restaurants und Kneipen sollen Sperrstunden eingeführt werden.
Neue Regeln ab Inzidenzwert 50 oder höher
Steigt der Wert auf 50, werden die Regeln noch einmal strenger:
- Bei Feiern sind generell nur noch zehn Menschen erlaubt. An Treffen im privaten Raum dürfen nur noch Menschen aus bis zu zwei Haushalten teilnehmen.
- Weitere Ausweitungen der Maskenpflicht sind möglich.
- Sperrstunden in Restaurants und Kneipen sollen verbindlich ab 23:00 Uhr gelten, ab dieser Uhrzeit soll es auch ein Verkaufsverbot für Alkohol geben.
In Berlin, wo der Inzidenzwert bei über 80 liegt (Stand 16. Oktober) setzte am 16. Oktober ein Gericht die Sperrstunde aus – allerdings erstmal nur für die elf Bars und Clubs, die gegen die Regelung geklagt hatten. Alkoholausschank ist weiterhin ab 23:00 Uhr verboten.
Strengere Regelungen in Bayern
Den Bundesländern ist es möglich, eigene Regelungen aufzustellen, die über den Beschluss hinausgehen. In Bayern gelten nach einem Beschluss vom 15. Oktober strengere Regeln.
Hier gelten schon ab Inzidenzwert 35 Kontaktbeschränkungen, die maximal 10 Personen aus zwei Haushalten zulassen. Inzidenzwert über 50 bedeutet in Bayern, dass sich nur noch bis zu fünf Leute aus zwei Haushalten treffen dürfen.
Auch strenge, verbindliche Sperrstunden ab 23 Uhr gelten bereits ab dem 35er-Wert, bei Inzidenzwert 50 muss die Sprerrstunde schon ab 22:00 Uhr beginnen.
Unser Angebot von cerascreen: Wir haben Tests entwickelt, die dabei helfen sollen, der Corona-Pandemie zu begegnen: den Coronavirus Test, eine PCR-Analyse auf eine akute Infektion, und den Coronavirus Antikörper Test, der Hinweise auf eine zurückliegende COVID-19-Erkrankung liefert.
Quellen
tagesschau.de, „Das haben Bund und Länder beim Corona-Gipfel vereinbart“, tagesschau.de. https://www.tagesschau.de/inland/beschluesse-corona-gipfel-101.html (zugegriffen Okt. 15, 2020).
T. Steffen, „Beschlüsse des Corona-Gipfels: So will Deutschland das Virus stoppen“, Die Zeit, Hamburg, Okt. 14, 2020.
S. Götz, dpa, und AFP, „Corona-Regeln: Bayern beschließt erweiterte Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen“, Die Zeit, Hamburg, Okt. 15, 2020.
A.-L. Schlitt und dpa, „Verwaltungsgericht Berlin: Gericht kippt Berliner Sperrstunde“, Die Zeit, Hamburg, Okt. 16, 2020.