Die Regeln rund um das Reisen, die Coronavirus-Epidemie und Corona-Tests werden gerade viel diskutiert, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und sollen sich ab Mitte Oktober noch einmal deutlich verändern.
Wir erklären, welche Regeln zurzeit für Reiserückkehrende aus dem Ausland und auch innerhalb Deutschlands gelten. Lesen Sie, unter welchen Umständen es kostenlose Tests gibt und welche Pläne die Politik für die nahe Zukunft hat.
In unserem Newsblog finden Sie auch Informationen über die neuen Corona-Regeln im Oktober, die in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen strengere Maskenpflichten, Sperrstunden und Kontaktbeschränkungen vorsehen.
Regeln für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Wenn Sie aus einem Risikogebiet im Ausland zurückkehren, müssen sie für 14 Tage in die Quarantäne zu Hause (Heimisolation), außer Sie können einen negativen Test vorweisen. Derzeit gibt es noch kostenlose Tests für Reiserückkehrende aus Risikogebieten, die oft direkt an den Flughäfen durchgeführt werden können.
In manchen Fällen sind auch Tests an den Abreise-Flughäfen im Ausland möglich. Solange der Test noch nicht länger als 48 Stunden her ist, können Sie ein negatives Testergebnis aus dem Risikogebiet anerkennen lassen, um die Quarantäne zu umgehen.
Wenn Sie zu Hause angekommen sind, müssen Sie sich telefonisch bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. Wenn Sie noch keinen Test gemacht haben, wird das Gesundheitsamt Sie über Möglichkeiten informieren – denn der Test ist verpflichtend. Sie können dann beispielsweise bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin anrufen, einige Praxen können Corona-Tests veranlassen [1].
Eine Liste der Länder, die aktuell als Risikogebiet eingestuft werden, finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts.
Gut zu wissen: Bis zum 15. September war es noch möglich, auch bei der Rückkehr aus nicht-Risikogebieten einen kostenlosen Corona-Test zu erhalten. Das geht mittlerweile nicht mehr, solange sie keine Symptome haben – aber Sie können nach einer solchen Reise selbst einen PCR-Test kaufen. Für den cerascreen® Coronavirus Test zum Beispiel nehmen Sie die Probe zu Hause und schicken sie dann per Express-Abholung an ein medizinisches Fachlabor.
Was passiert bei einem positiven Testergebnis?
Fällt Ihr Corona-Test positiv aus, müssen Sie die zweiwöchige Quarantäne fortsetzen, damit Sie keine anderen Menschen anstecken. In dieser Zeit dürfen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nicht verlassen – auch nicht zum Einkaufen oder für Spaziergänge.
Wichtig: Wenn Sie gegen die Quarantäne-Regeln oder die Test- und Meldepflicht verstoßen, ist das strafbar. Es können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro fällig werden.
Tipp: Lesen Sie in unserem Gesundheitsportal mehr über wichtige Fragen und Antworten rund um das Coronavirus und COVID-19.
Was sind Risikogebiete innerhalb Deutschlands?
Bundesländer können auch für andere Regionen Deutschlands, die wegen hoher Infektionszahlen als Risikogebiete gelten, eine verpflichtende Quarantäne verordnen.
Laut Robert-Koch-Institut sind Risikogebiete die Regionen, in denen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gab [2].
Quarantäne-Regelungen innerhalb Deutschlands
Quarantäne-Verordnungen für Einreisende aus diesen Risikogebieten innerhalb Deutschlands galten bis zuletzt noch in Mecklenburg-Vorpommern. Dort wird die Regel aber zum 21. Oktober ausgesetzt. Ab dann reicht es, einen negativen Corona-Test vorzuweisen, um nach Mecklenburg-Vorpommern einzureisen und Urlaub zu machen. Für Berufspendler und Familienbesuche gelten diese strengen Regeln ohnehin nicht.
Beherbergungsverbote
In manchen anderen Bundesländern gilt noch ein Beherbergungsverbot – die Länder können Menschen, die aus besonders von der Coronavirus-Epidemie betroffenen Gebieten kommen, Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen untersagen. Dieses Beherbergungsverbot sollen fortan für Einreisende aus den vom RKI festgelegten Risikogebieten gelten.
Mittlerweile wurden die Beherbergungserbote in einigen Bundesländern wieder aufgehoben. Auf einem Spitzentreffen am 14. Oktober zuvor konnten sich Bundesregierung und Bundesländer zuvor nicht auf eine einheitliche Regelung einigen [5].
Die Beherbergungsverbote gelten mittlerweile (Stand 19.10.2020) nur noch in:
- Hamburg
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holsten
Wie lange wird das Verbot gelten? Die Beherbergungsverbote sollen bis zum 8. November laufen, aber zwischendurch immer wieder neu bewertet werden [5].
Kann ich das Beherbergungsverbot mit einem Test umgehen?
Es gibt in den Bundesländern auch unterschiedliche Ausnahmeregelungen – in der Regel ermöglicht zum Beispiel ein negativer Corona-Test aus den letzten 48 Stunden die Hotel-Übernachtung. In einigen Fällen sind auch zwingend nötige und nicht aufschiebbare Geschäftsreisen erlaubt [3].
Fazit: Wenn Sie in einem der besonders von COVID-19 betroffenen Gebiete leben, informieren Sie sich also auf jeden Fall, welche Regeln in dem Bundesland gelten, in das Sie reisen wollen. Welche Gebiete das RKI zurzeit als Risikogebiete einstuft, erfahren Sie in den täglichen Lageberichten des Instituts und in Online-Nachrichtenmedien.
Welche Regelungen gelten ab November?
Eigentlich sollte ein neuer Plan schon seit dem 15. Oktober gelten, die Umsetzung hat sich aber verzögert. Vermutlich wird es im November neue Regeln geben.
Es sieht derzeit nach folgender Regelung aus: Wer aus einem Risikogebiet aus dem Ausland zurückkehrt, soll nun nicht mehr direkt am Flughafen einen Test machen. Stattdessen begeben sich Reiserückkehrende in Quarantäne und können nach fünf Tagen einen Corona-Test machen. Ein negatives Testergebnis beendet die Quarantäne. Ansonsten dauert sie dann nur noch zehn Tage.
Gut zu wissen: Ab November sind Coronavirus-Tests auch für Reiserückkehrende aus Risikogebieten voraussichtlich nicht mehr kostenlos, solange sie keine verdächtigen Symptome zeigen [4].
Der Grund für die Fünf-Tage-Regelung ist die sogenannte Inkubationszeit: Es kann nach der Ansteckung mit SARS-CoV-2 einige Tage dauern, bis das Virus sich im Rachen so weit vermehrt hat, dass die PCR-Tests es nachweisen können. Beim Test am Flughafen kann es deswegen passieren, dass Fälle von COVID-19 übersehen werden. Fällt aber der Test nach fünf Tagen negativ aus, kann man davon ausgehen, dass Sie das Virus entweder nicht hatten oder die Infektion abgeklungen ist und sie nicht mehr ansteckend sind [6].
Andere Testarten: Antikörper- und Antigen-Tests
Bei den oben erwähnten Coronavirus-Tests geht es um PCR-Tests. Bei diesem Verfahren wird ein Abstrich aus dem Rachen, oft auch zusätzlich aus der Nase, genommen. Ein Labor untersucht die Probe daraufhin per DNA-Analyse auf das Erbgut des Coronavirus. Der Test gilt zurzeit als Goldstandard, um eine akute COVID-19-Infektion festzustellen.
Doch es gibt auch noch weitere Corona-Tests, die in Entwicklung sind (Antigen-Tests) oder bereits durchgeführt werden (Antikörper-Tests).
Antikörper-Tests
Mit einem Antikörper-Test lässt sich feststellen, ob Sie das Coronavirus zu einem früheren Zeitpunkt im Körper hatten. Während der Infektion bildet das Immunsystem bestimmte Antikörper, die dem Körper dabei helfen, das Virus zu erkennen und zu bekämpfen. Für jeden Erreger, jedes Virus oder jedes Bakterium produzieren die Abwehrkräfte andere Antikörper. Deswegen können Labore an Antikörpern im Blut erkennen, ob Sie von einer bestimmten Infektionskrankheit betroffen waren.
Diesem Prinzip geht auch der cerascreen® Antikörper Test nach. Der Test ermittelt in einer Blutprobe die IgG-Antikörper gegen SARS-CoV-2 und gibt so einen Hinweis darauf, ob Sie COVID-19 bereits hatten. Ob Antikörper im Blut automatisch eine Immunität gegen eine weitere Ansteckung bedeuten, ist in der Wissenschaft noch unklar.
Antikörpertests werden unter anderem vom Robert-Koch-Institut für Studien eingesetzt, die den bisherigen Verlauf der Epidemie nachempfinden sollen [7].
Antigen-Tests
Antigen-Tests haben den Vorteil, dass sie als Schnelltests verwendet werden können und somit innerhalb kürzester Zeit und ohne Laboranalyse ein Ergebnis liefern. Dabei werden in einem Nase-Rachen-Abstrich für das Virus typische Proteine nachgewiesen. Positive Ergebnisse sollen mit einem zusätzlichen PCR-Test überprüft werden.
Die Antigen-Tests sind Fachleuten zufolge etwas weniger empfindlich als PCR-Tests – sie haben eine geringere Sensitivität und „übersehen“ eher leichte Infektionen mit weniger Viren. Doch sie könnten gut erkennen, ob Menschen eine hohe Viruslast haben und damit ansteckend für andere sind.
Derzeit sind die Tests in Deutschland noch nicht zugelassen, das soll sich aber noch im Oktober ändern. Nach der neuen Teststrategie des Bundesgesundheitsministeriums sollen Antigen-Tests ab Mitte Oktober beispielsweise für medizinisches Personal und Besuchende in Altersheimen und Krankenhäusern eingesetzt werden [8].
Quellen
[1] Bundesgesundheitsministerium, „Fragen und Antworten zu den Coronatests für Reisekückkehrer“, Bundesgesundheitsministerium. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html?fbclid=IwAR1ZQWpKvKjV_yokV14UYUbaY9FUI1fkf2V1UB_oVXqdrbg6eLOP94nbsl0 (zugegriffen Okt. 06, 2020).
[2] Robert-Koch-Institut, „Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) - 05.12.2020 - Aktualisierter Stand für Deutschland“. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Okt_2020/2020-10-05-de.pdf?__blob=publicationFile (zugegriffen Okt. 06, 2020).
[3] D. SPIEGEL, „Herbstferien: Was gilt für Reisende aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands? - DER SPIEGEL - Reise“. https://www.spiegel.de/reise/corona-was-gilt-fuer-reisende-aus-risikogebieten-innerhalb-deutschlands-a-afe2812e-0f57-46e6-90d0-cde784b1c017 (zugegriffen Okt. 08, 2020).
[4] tagesschau.de, „Länder verlangen negative Tests von Reisenden aus Risikogebieten“, tagesschau.de. https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-beherbergungsverbot-laender-risikogebiete-101.html (zugegriffen Okt. 08, 2020).
[5] L. M. Münster, T. Steffen, und P. Blickle, „Corona-Regeln: Wo man in Deutschland noch übernachten darf“, Die Zeit, Hamburg, Okt. 12, 2020.
[6] Bayerischer Rundfunk, „Quarantäne und Corona-Test: Neue Pläne für Reiserückkehrer“, BR24, Okt. 05, 2020. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/quarantaene-und-corona-test-neue-plaene-fuer-reiserueckkehrer,SCYfRut (zugegriffen Okt. 06, 2020).
tagesschau.de, „Das haben Bund und Länder beim Corona-Gipfel vereinbart“, tagesschau.de. https://www.tagesschau.de/inland/beschluesse-corona-gipfel-101.html (zugegriffen Okt. 15, 2020).
[7] Robert-Koch-Institut, „SARS-CoV-2: Antikörper-Studien des RKI“. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/Antikoerper-Studien.html.
[8] „Fragen und Antworten zum Antigen-Schnelltests“, Bundesgesundheitsministerium. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2020/faq-neue-testverordnung.html (zugegriffen Okt. 07, 2020).